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Muss KI-Content im Web & Shop gekennzeichnet werden?

E-Commerce und Websites sind einer der häufigsten Einsatzorte für KI-Bilder, Produktvideos und Support-Chatbots. Nicht jede Bearbeitung löst eine Pflicht aus. Entscheidend: Veröffentlichung und Echtheitseindruck.

Meist kennzeichnen

KI-Lifestyle-Produktfoto

Fotorealistischer Mockup in der Galerie. Label direkt am Bild.

Meist nicht nötig

Freisteller + Farbkorrektur

Klassische Bearbeitung ohne KI. Meist keine Kennzeichnung.

Meist kennzeichnen

Website-Chatbot

Nutzer müssen bei erster Interaktion erkennen: KI.

Shops nutzen KI-Bilder oft für Lifestyle-Szenen, 360°-Ansichten oder AR-Try-ons. Wirkt der Inhalt wie ein echtes Foto oder eine echte Nutzungsszene, ist Transparenz gefragt.

Produktbeschreibungen sind häufig unkritisch, wenn sie redaktionell geprüft sind und keinen Informationsauftrag über politische, gesundheitliche oder gesellschaftliche Themen haben.

Chatbots auf der Website brauchen einen klaren Hinweis zu Beginn. Nicht versteckt in AGB oder Impressum.

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Typische Szenarien

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com