Muss KI-Content im Web & Shop gekennzeichnet werden?
E-Commerce und Websites sind einer der häufigsten Einsatzorte für KI-Bilder, Produktvideos und Support-Chatbots. Nicht jede Bearbeitung löst eine Pflicht aus. Entscheidend: Veröffentlichung und Echtheitseindruck.
Meist kennzeichnen
KI-Lifestyle-Produktfoto
Fotorealistischer Mockup in der Galerie. Label direkt am Bild.
Meist nicht nötig
Freisteller + Farbkorrektur
Klassische Bearbeitung ohne KI. Meist keine Kennzeichnung.
Meist kennzeichnen
Website-Chatbot
Nutzer müssen bei erster Interaktion erkennen: KI.
Shops nutzen KI-Bilder oft für Lifestyle-Szenen, 360°-Ansichten oder AR-Try-ons. Wirkt der Inhalt wie ein echtes Foto oder eine echte Nutzungsszene, ist Transparenz gefragt.
Produktbeschreibungen sind meist unkritisch — außer sie informieren selbst über politische, gesundheitliche oder gesellschaftliche Themen und wurden nicht redaktionell geprüft.
Chatbots auf der Website brauchen einen klaren Hinweis zu Beginn. Nicht versteckt in AGB oder Impressum.
🌐 Web & Shop prüfen
Prüfung startenTypische Szenarien
- KI-Lifestyle-Hauptbild (Mockup)Täuschend echte Darstellung. Kennzeichnungspflicht.
- Freisteller + FarbkorrekturKlassische Bearbeitung ohne KI. Keine Kennzeichnung nötig.
- Anwendungsbeispiel (Model + KI-Hintergrund)Realistische Nutzungssituation kann als echt missverstanden werden.
- Maßskizze / Icon-Set / Schema-GrafikOffensichtlich grafisch. Kein täuschender Realitätsbezug.
- Vorher-Nachher mit KI (Haut, Falten, Körperform)KI verändert Authentizität erheblich.
- Produktvideo mit KI-Voice-OverAudio-Deepfake. KI-Stimme wirkt wie echte Person.
- 360°-Ansicht mit KI-generierten WinkelnKI füllt fehlende Bildinhalte hinzu.
- AR Try-On / Raumplatzierung (KI)Synthetische Einblendung wirkt wie echte Aufnahme.
- KI-Chatbot / Assistent auf der WebsiteNutzer müssen bei erster Interaktion erkennen: KI.
- CAD-Modell per KI zum Produktbild ausgearbeitetDas Produkt ist ein bestehendes Objekt und das Bild wirkt wie eine echte Aufnahme — beide Merkmale der Deepfake-Definition sind erfüllt.
- KI-Rendering eines noch nicht existierenden ProduktsOhne bestehendes Objekt greift die Deepfake-Definition kaum. Dafür droht Irreführung, wenn das Bild wie ein lieferbares Produkt wirkt.
- Trust-Elemente (Logos, Siegel) — KI-gefakedKeine KI-VO-Pflicht als solche, aber wettbewerbsrechtlich riskant.
- Produktbeschreibung / Landingpage / FAQ (KI-Text)Reine Produkt-, Werbe- oder Anleitungstexte sind meist ausgenommen — außer die Anzeige informiert selbst über ein Thema von öffentlichem Interesse (z. B. Gesundheitsaussagen).
- Blog-Artikel zu öffentlichen Themen (mit Redaktion)Ausnahme: menschliche Prüfung und benannte redaktionelle Verantwortung.
- Blog / News automatisiert (ohne Redaktion)KI-Text zu Politik, Gesundheit etc. ohne redaktionelle Verantwortung.
- Website / Code mit KI erstellt (Footer-Hinweis?)Keine generelle Kennzeichnung der Website. Einzelne Inhalte prüfen.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com