Muss „Website / Code mit KI erstellt (Footer-Hinweis?)“ gekennzeichnet werden?
Web & Shop — Keine generelle Kennzeichnung der Website. Einzelne Inhalte prüfen.
Nicht nötig
Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Keine generelle Kennzeichnung der Website. Einzelne Inhalte prüfen.
So umsetzen
- •Code, Layout und Struktur allein lösen keine Pflicht aus — Bilder, Texte, Chatbots schon.
- •Label direkt am Bild oder Video platzieren. Nicht in AGB oder am Ende der Beschreibung.
- •Videos: Hinweis am Anfang und regelmäßig wiederholen.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com
Verwandte Szenarien
- KI-Lifestyle-Hauptbild (Mockup)Täuschend echte Darstellung. Kennzeichnungspflicht.
- Freisteller + FarbkorrekturKlassische Bearbeitung ohne KI. Keine Kennzeichnung nötig.
- Anwendungsbeispiel (Model + KI-Hintergrund)Realistische Nutzungssituation kann als echt missverstanden werden.
- Maßskizze / Icon-Set / Schema-GrafikOffensichtlich grafisch. Kein täuschender Realitätsbezug.