AI Act Checker
Prüfung starten

Muss „Website / Code mit KI erstellt (Footer-Hinweis?)“ gekennzeichnet werden?

Web & Shop — Keine generelle Kennzeichnung der Website. Einzelne Inhalte prüfen.

Nicht nötig

Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Keine generelle Kennzeichnung der Website. Einzelne Inhalte prüfen.

So umsetzen

  • Code, Layout und Struktur allein lösen keine Pflicht aus — Bilder, Texte, Chatbots schon.
  • Label direkt am Bild oder Video platzieren. Nicht in AGB oder am Ende der Beschreibung.
  • Videos: Hinweis am Anfang und regelmäßig wiederholen.
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

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