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Muss „KI-Chatbot / Assistent auf der Website“ gekennzeichnet werden?

Web & Shop — Nutzer müssen bei erster Interaktion erkennen: KI.

Kennzeichnen

Kennzeichnungspflicht. Inhalt sichtbar oder hörbar offenlegen. Nutzer müssen bei erster Interaktion erkennen: KI.

So umsetzen

  • Ausnahme: offensichtlich synthetischer Avatar/Roboter.
  • Label direkt am Bild oder Video platzieren. Nicht in AGB oder am Ende der Beschreibung.
  • Videos: Hinweis am Anfang und regelmäßig wiederholen.

Label-Beispiele

KI-generiertes BildAI GENERATEDAI MODIFIED
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

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