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Muss „Maßskizze / Icon-Set / Schema-Grafik“ gekennzeichnet werden?

Web & Shop — Offensichtlich grafisch. Kein täuschender Realitätsbezug.

Nicht nötig

Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Offensichtlich grafisch. Kein täuschender Realitätsbezug.

So umsetzen

  • Kein Echtheitseindruck → keine Pflicht.
  • Label direkt am Bild oder Video platzieren. Nicht in AGB oder am Ende der Beschreibung.
  • Videos: Hinweis am Anfang und regelmäßig wiederholen.
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

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