Muss „KI-Rendering eines noch nicht existierenden Produkts“ gekennzeichnet werden?
Web & Shop — Ohne bestehendes Objekt greift die Deepfake-Definition kaum. Dafür droht Irreführung, wenn das Bild wie ein lieferbares Produkt wirkt.
Sonderfall
Keine klassische KI-VO-Pflicht, aber andere Risiken beachten. Ohne bestehendes Objekt greift die Deepfake-Definition kaum. Dafür droht Irreführung, wenn das Bild wie ein lieferbares Produkt wirkt.
So umsetzen
- •Als „Konzeptdarstellung“ oder „Prototyp — Serienstand kann abweichen“ auszeichnen. Nach Serienstart erneut prüfen: dann existiert das Objekt.
- •Label direkt am Bild oder Video platzieren. Nicht in AGB oder am Ende der Beschreibung.
- •Videos: Hinweis am Anfang und regelmäßig wiederholen.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com
Verwandte Szenarien
- KI-Lifestyle-Hauptbild (Mockup)Täuschend echte Darstellung. Kennzeichnungspflicht.
- Freisteller + FarbkorrekturKlassische Bearbeitung ohne KI. Keine Kennzeichnung nötig.
- Anwendungsbeispiel (Model + KI-Hintergrund)Realistische Nutzungssituation kann als echt missverstanden werden.
- Maßskizze / Icon-Set / Schema-GrafikOffensichtlich grafisch. Kein täuschender Realitätsbezug.