AI Act Checker

Muss „KI-Rendering eines noch nicht existierenden Produkts“ gekennzeichnet werden?

Web & Shop — Ohne bestehendes Objekt greift die Deepfake-Definition kaum. Dafür droht Irreführung, wenn das Bild wie ein lieferbares Produkt wirkt.

Sonderfall

Keine klassische KI-VO-Pflicht, aber andere Risiken beachten. Ohne bestehendes Objekt greift die Deepfake-Definition kaum. Dafür droht Irreführung, wenn das Bild wie ein lieferbares Produkt wirkt.

So umsetzen

  • Als „Konzeptdarstellung“ oder „Prototyp — Serienstand kann abweichen“ auszeichnen. Nach Serienstart erneut prüfen: dann existiert das Objekt.
  • Label direkt am Bild oder Video platzieren. Nicht in AGB oder am Ende der Beschreibung.
  • Videos: Hinweis am Anfang und regelmäßig wiederholen.
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

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