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KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 — Was gilt nach Art. 50?

Ab dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte und KI-Interaktionen in der EU. Nicht jede KI-Nutzung löst eine Kennzeichnung aus — dieser Überblick hilft bei der Ersteinschätzung.

Stichtag und Übergangsfristen

Die zentralen Transparenzpflichten für Betreiber aus Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 gelten ab dem 2. August 2026. Der AI Omnibus verschiebt nur die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter generativer Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, auf den 2. Dezember 2026.

Drei Bereiche, die Betreiber kennen sollten

Ab August 2026 betrifft Art. 50 vor allem drei Fälle: Deepfakes (KI-Bilder, -Videos oder -Audio, die real wirken), KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Verantwortung, und Chatbots, bei denen Nutzer von Anfang an erkennen müssen, dass sie mit KI sprechen. Der Hinweis bei Deepfakes muss klar sein, spätestens bei erster Wahrnehmung.

Was oft nicht pflichtig ist

  • Redaktionell geprüfte Texte mit benannter Verantwortung
  • Reine Produkt- und Werbetexte ohne Bezug zu öffentlichen Themen
  • Interne Nutzung ohne Veröffentlichung
  • Offensichtlich künstliche Illustrationen, Icons, Schema-Grafiken
  • Klassische Bildbearbeitung ohne KI (Freisteller, Farbe)

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Ab dem 2. August 2026. Eine Ausnahme gibt es für Hersteller von KI-Tools wie Bildgeneratoren: War ihr Tool schon vorher am Markt, haben sie für die technische Markierung noch bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
Wer muss kennzeichnen — Anbieter oder Nutzer?
Beide, aber unterschiedlich. Die Hersteller der KI-Tools (z. B. Anbieter von Bildgeneratoren) müssen ihre Software technisch so bauen, dass KI-Inhalte erkennbar sind. Du als Betreiber — wer die Inhalte veröffentlicht — sorgst zusätzlich dafür, dass Menschen Deepfakes, bestimmte KI-Texte und Chatbots erkennen können.
Reicht ein Hinweis in der Bildunterschrift oder Caption?
Bei Social Media und Bildern/Videos meistens nicht. Der Hinweis muss am Inhalt selbst sichtbar sein, nicht nur im Begleittext. Bei Chatbots reicht es, wenn der Hinweis spätestens beim ersten Kontakt kommt.
Sind Produktbeschreibungen von der Pflicht ausgenommen?
Ja, meistens. Normale Produkt- und Werbetexte fallen in der Regel nicht unter die Pflicht — außer der Text informiert selbst über ein Thema von öffentlichem Interesse, zum Beispiel Gesundheit oder Politik. Auch Texte, die ein Mensch geprüft hat und für die jemand namentlich verantwortlich ist, sind meist ausgenommen.
Was passiert bei Verstößen?
Es drohen Bußgelder, gestaffelt nach Schwere des Verstoßes. Am höchsten — bis 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes — sind Bußgelder für verbotene KI-Praktiken wie Social Scoring. Für Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten wie hier beschrieben sind es bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes — das ist die für diesen Checker relevante Stufe. Falsche Angaben gegenüber Behörden können zusätzlich bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % kosten. Es gilt jeweils der höhere Betrag. Dieser Checker ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.

Stichtage & Bußgelder (Überblick)

Phasenweise Anwendung der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Keine Rechtsberatung.

  1. Verbote (Art. 5)

    Verbotene KI-Praktiken. Frühe Anwendung

  2. GPAI-Regeln

    Pflichten für General-Purpose AI-Modelle

  3. Art. 50 Transparenz

    Kennzeichnung Deepfakes, Chatbots, KI-Texte (Betreiber)

  4. Übergang Markierung

    Maschinenlesbare Markierung. Bestandssysteme (Anbieter)

  5. Hochrisiko (Annex III)

    Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung u. a. (Digital Omnibus, verschoben von 02.08.2026)

Bußgeld-Orientierung (max.)

  • Verbotene Praktiken (Art. 5)35 Mio. EUR / 7 % Umsatz
  • Hochrisiko / GPAI systemisch15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
  • Transparenz (Art. 50)15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
  • Falsche Angaben7,5 Mio. EUR / 1 % Umsatz

Stand: 2026-08-15 · Verordnung (EU) 2024/1689

Artikel 50 erklärt · Checklisten & PDF-Vorlagen · EU-Referenz Art. 50 (EN)

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com