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Häufige Fragen
- Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
- Ab 02.08.2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung, dass bestimmte KI-Inhalte und KI-Interaktionen erkennbar gemacht werden — z. B. Deepfakes, KI-Chatbots und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle.
- Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
- Nein. Entscheidend ist, ob der Inhalt wie echt wirkt und veröffentlicht wird. Illustrationen und offensichtlich künstliche Grafiken sind meist ausgenommen; fotorealistische Produkt- oder Lifestyle-Mockups oft nicht.
- Ersetzt der AI Act Checker eine Rechtsberatung?
- Nein. Das ist eine Orientierungshilfe zur Einordnung. Bei Grenzfällen: Fachanwalt konsultieren.
Mehr Hintergrund: KI-Kennzeichnungspflicht · Artikel 50 · Checklisten