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Artikel 50 EU AI Act — Transparenzpflichten

Art. 50 ist der praxisrelevante Abschnitt für Marketing, E-Commerce, Kommunikation und Medien: Wann müssen KI-Inhalte und KI-Interaktionen erkennbar gemacht werden?

Die vier Pflichtfelder im Überblick

  • Art. 50 Abs. 1 — Interaktion: Chatbots und direkte KI-Kommunikation kenntlich machen.
  • Art. 50 Abs. 2 — Maschinenlesbare Markierung: Pflicht für Anbieter generativer Systeme (technische Umsetzung).
  • Art. 50 Abs. 3 — Biometrie/Emotion: Informationspflicht bei entsprechenden Systemen.
  • Art. 50 Abs. 4 — Deepfakes & KI-Texte: Sichtbare Offenlegung durch Betreiber bei Veröffentlichung.

Offizielle Quellen

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Art. 50 — FAQ

Was regelt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung?
Art. 50 legt Transparenzpflichten fest: Nutzer sollen erkennen, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte bzw. manipulierte Inhalte sehen, hören oder lesen.
Welche vier Bereiche sind für Betreiber am wichtigsten?
Chatbots und KI-Interaktionen kenntlich machen, Deepfakes offenlegen, KI-Texte zu öffentlichem Interesse kennzeichnen (ohne redaktionelle Verantwortung), sowie — für Anbieter — maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte.
Gilt Art. 50 auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Transparenzpflichten richten sich nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Art des KI-Einsatzes und der Veröffentlichung.

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com