Artikel 50 EU AI Act — Transparenzpflichten
Art. 50 ist der praxisrelevante Abschnitt für Marketing, E-Commerce, Kommunikation und Medien: Wann müssen KI-Inhalte und KI-Interaktionen erkennbar gemacht werden?
Die vier Pflichtfelder im Überblick
- Chatbots erkennbar machen: Wer mit einer KI chattet oder telefoniert, muss das merken können (Art. 50 Abs. 1).
- KI-Anbieter müssen ihre Systeme technisch so bauen, dass KI-Inhalte maschinell erkennbar sind (Art. 50 Abs. 2). Das betrifft die Hersteller der Tools, nicht dich als Nutzer.
- Wird biometrische Erkennung oder Emotionserkennung eingesetzt, müssen betroffene Personen darüber informiert werden (Art. 50 Abs. 3).
- Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen müssen bei Veröffentlichung sichtbar gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 4). Für die meisten Nutzer ist das der wichtigste Punkt.
Offizielle Quellen
Konkreten Inhalt nach Art. 50 prüfen
Web, Social, Print, Telefon oder Intern. Mit Szenario oder Entscheidungsbaum.
Prüfung startenArt. 50 — FAQ
- Was regelt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung?
- Art. 50 sorgt für Transparenz: Menschen sollen merken, wenn sie mit einer KI sprechen, oder wenn ein Bild, Video, Audio oder Text von einer KI erstellt oder verändert wurde.
- Welche vier Bereiche sind für Betreiber am wichtigsten?
- Für dich als Nutzer zählen vor allem drei Dinge: Chatbots erkennbar machen, Deepfakes offenlegen und KI-Texte zu öffentlichen Themen kennzeichnen, außer sie wurden von einem Menschen redaktionell geprüft. Ein vierter Punkt betrifft nur die Hersteller der KI-Tools: Sie müssen ihre Systeme technisch markieren.
- Gilt Art. 50 auch für kleine Unternehmen?
- Ja. Die Transparenzpflichten richten sich nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Art des KI-Einsatzes und der Veröffentlichung.
Stichtage & Bußgelder (Überblick)
Phasenweise Anwendung der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Keine Rechtsberatung.
Verbote (Art. 5)
Verbotene KI-Praktiken. Frühe Anwendung
GPAI-Regeln
Pflichten für General-Purpose AI-Modelle
Art. 50 Transparenz
Kennzeichnung Deepfakes, Chatbots, KI-Texte (Betreiber)
Übergang Markierung
Maschinenlesbare Markierung. Bestandssysteme (Anbieter)
Hochrisiko (Annex III)
Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung u. a. (Digital Omnibus, verschoben von 02.08.2026)
Bußgeld-Orientierung (max.)
- Verbotene Praktiken (Art. 5)35 Mio. EUR / 7 % Umsatz
- Hochrisiko / GPAI systemisch15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
- Transparenz (Art. 50)15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
- Falsche Angaben7,5 Mio. EUR / 1 % Umsatz
Stand: 2026-08-15 · Verordnung (EU) 2024/1689
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com