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Nicht nötig

Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Keine Veröffentlichung. Keine Art.-50-Pflicht.

So umsetzen

  • Trotzdem: DSGVO, Richtlinien, KI-Kompetenz sicherstellen.
  • Ohne Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit: keine Art.-50-Kennzeichnung.
  • Interne KI-Nutzung: trotzdem DSGVO, Richtlinien und KI-Kompetenz beachten.

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

Häufige Fragen

Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Ab 02.08.2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung, dass bestimmte KI-Inhalte und KI-Interaktionen erkennbar gemacht werden — z. B. Deepfakes, KI-Chatbots und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle.
Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Entscheidend ist, ob der Inhalt wie echt wirkt und veröffentlicht wird. Illustrationen und offensichtlich künstliche Grafiken sind meist ausgenommen; fotorealistische Produkt- oder Lifestyle-Mockups oft nicht.
Ersetzt der AI Act Checker eine Rechtsberatung?
Nein. Das ist eine Orientierungshilfe zur Einordnung. Bei Grenzfällen: Fachanwalt konsultieren.

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