Nicht nötig
Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Nicht rückwirkend kennzeichnungspflichtig.
So umsetzen
- •Freiwillige Kennzeichnung empfohlen.
- •Ohne Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit: keine Art.-50-Kennzeichnung.
- •Interne KI-Nutzung: trotzdem DSGVO, Richtlinien und KI-Kompetenz beachten.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com
Häufige Fragen
- Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
- Ab 02.08.2026 verlangt Art. 50 der EU-KI-Verordnung, dass bestimmte KI-Inhalte und KI-Interaktionen erkennbar gemacht werden — z. B. Deepfakes, KI-Chatbots und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle.
- Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
- Nein. Entscheidend ist, ob der Inhalt wie echt wirkt und veröffentlicht wird. Illustrationen und offensichtlich künstliche Grafiken sind meist ausgenommen; fotorealistische Produkt- oder Lifestyle-Mockups oft nicht.
- Ersetzt der AI Act Checker eine Rechtsberatung?
- Nein. Das ist eine Orientierungshilfe zur Einordnung. Bei Grenzfällen: Fachanwalt konsultieren.
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