Muss „Menschlicher Agent mit KI-Hilfstools“ gekennzeichnet werden?
Telefon & Interaktion — Keine KI-Stimme. Nutzer spricht mit Mensch.
Nicht nötig
Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Keine KI-Stimme. Nutzer spricht mit Mensch.
So umsetzen
- •Solange keine KI-Stimme/Avatar: keine Pflicht.
- •Zu Gesprächsbeginn klar und eindeutig ansagen, dass KI im Einsatz ist.
- •Formulierung z. B.: „Sie sprechen mit einem KI-gesteuerten Assistenten.“
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com