AI Act Checkerai-act-checker.com
Menü

Muss „Menschlicher Agent mit KI-Hilfstools“ gekennzeichnet werden?

Telefon & Interaktion — Keine KI-Stimme. Nutzer spricht mit Mensch.

Nicht nötig

Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Keine KI-Stimme. Nutzer spricht mit Mensch.

So umsetzen

  • Solange keine KI-Stimme/Avatar: keine Pflicht.
  • Zu Gesprächsbeginn klar und eindeutig ansagen, dass KI im Einsatz ist.
  • Formulierung z. B.: „Sie sprechen mit einem KI-gesteuerten Assistenten.“
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

Verwandte Szenarien

Alle Szenarien für Telefon & Interaktion →