Muss „Social-Post: Illustration / Comic / abstrakt“ gekennzeichnet werden?
Social & Kampagne — Offensichtlich künstlich. Kein Echtheitseindruck.
Nicht nötig
Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Offensichtlich künstlich. Kein Echtheitseindruck.
So umsetzen
- •Keine Kennzeichnung nötig.
- •Caption oder Description allein reichen nicht. Der Hinweis muss am Inhalt sichtbar sein.
- •Video-Ads: Label am Anfang einblenden und nach Werbepausen wiederholen.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com
Verwandte Szenarien
- Social-Post: KI-Foto (realistisch)Deepfake-Logik. Fotorealistisches KI-Bild.
- Influencer-Content mit KI-PersonKann als reale Person oder Erlebnis missverstanden werden.
- Video-Ad mit KI-Sprecher / virtuellem ModelAudio- und/oder visueller Deepfake.
- Nur Caption/Description als HinweisReicht nicht. Hinweis muss am Inhalt sichtbar sein.