Muss „Altinhalt neu veröffentlicht oder geändert“ gekennzeichnet werden?
Intern & Sonstiges — Ab erneuter Veröffentlichung erneut prüfen.
Im Zweifel prüfen
Grenzfall. Im Zweifel kennzeichnen oder Fachanwalt konsultieren. Ab erneuter Veröffentlichung erneut prüfen.
So umsetzen
- •Entscheidungsbaum oder Szenario-Check durchführen.
- •Ohne Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit: keine Art.-50-Kennzeichnung.
- •Interne KI-Nutzung: trotzdem DSGVO, Richtlinien und KI-Kompetenz beachten.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com