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Muss „Altinhalt vor 08/2026, unverändert online“ gekennzeichnet werden?

Intern & Sonstiges — Nicht rückwirkend kennzeichnungspflichtig.

Nicht nötig

Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Nicht rückwirkend kennzeichnungspflichtig.

So umsetzen

  • Freiwillige Kennzeichnung empfohlen.
  • Ohne Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit: keine Art.-50-Kennzeichnung.
  • Interne KI-Nutzung: trotzdem DSGVO, Richtlinien und KI-Kompetenz beachten.
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

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