Muss „Altinhalt vor 08/2026, unverändert online“ gekennzeichnet werden?
Intern & Sonstiges — Nicht rückwirkend kennzeichnungspflichtig.
Nicht nötig
Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Nicht rückwirkend kennzeichnungspflichtig.
So umsetzen
- •Freiwillige Kennzeichnung empfohlen.
- •Ohne Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit: keine Art.-50-Kennzeichnung.
- •Interne KI-Nutzung: trotzdem DSGVO, Richtlinien und KI-Kompetenz beachten.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com