Annex III — Hochrisiko-KI-Systeme
Welche KI-Anwendungen gelten als hochriskant? Annex III der EU-KI-Verordnung listet acht Bereiche, von Biometrie bis Justiz.
Was regelt Annex III?
Annex III der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) definiert, in welchen Anwendungsbereichen ein KI-System als hochriskant eingestuft werden kann. Art. 6 verweist auf diese Liste. Dort beginnt ein deutlich strengeres Pflichtenpaket als bei Art. 50 (Transparenz/Kennzeichnung).
Für Marketing, Shop-Content oder Social-Media-Kennzeichnung gilt meist Art. 50, nicht Annex III. Hochrisiko betrifft eher HR-Screening, Kredit-Scoring, medizinische Diagnostik, biometrische Identifikation oder kritische Infrastruktur.
Die vollständigen Hochrisiko-Pflichten (u. a. Risikomanagement, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung) gelten für die meisten Annex-III-Fälle ab dem 2. August 2027.
Die 8 Bereiche in Annex III
- Keiner / unsicher. Typischer Marketing-, Shop- oder Content-Einsatz
- Biometrie & Gesichtserkennung (Annex III Abs. 1). Identifikation, Kategorisierung, Emotionserkennung
- Kritische Infrastruktur (Annex III Abs. 2). Energie, Wasser, Verkehr, digitale Infrastruktur
- Bildung & Ausbildung (Annex III Abs. 3). Zugang, Bewertung, Prüfungsüberwachung
- Beschäftigung / HR (Annex III Abs. 4). Recruiting, Bewertung, Beförderung, Kündigung
- Essenzielle Dienstleistungen (Annex III Abs. 5). Kredit-Scoring, Versicherung, Sozialleistungen
- Strafverfolgung (Annex III Abs. 6). Risikobewertung, Beweissicherung, Profiling
- Migration & Asyl (Annex III Abs. 7). Visum, Aufenthalt, Grenzkontrolle
- Justiz & demokratische Prozesse (Annex III Abs. 8). Rechtshilfe, Einfluss auf Wahlentscheidungen
Art. 6 — Einordnung als Hochrisiko
Ein KI-System ist hochriskant, wenn es in einem der Annex-III-Bereiche eingesetzt wird und die konkreten Bedingungen des Art. 6 erfüllt sind (z. B. Einfluss auf Personen oder sicherheitskritische Kontexte).
Konformitätsbewertung, menschliche Aufsicht und CE-Kennzeichnung sind zentrale Pflichten. Details hängen vom konkreten Einsatz ab.
Abgrenzung zu Art. 50 (Kennzeichnung)
Art. 50 verlangt sichtbare Transparenz bei veröffentlichten KI-Inhalten (Deepfakes, Chatbots, KI-Texte). Das ist oft relevant für Marketing und E-Commerce.
Annex III geht weiter: systemische Risiken für Grundrechte, Sicherheit oder wesentliche Dienstleistungen. Nicht um Label-Pflichten für einzelne Posts oder Bilder.
Beides kann parallel relevant sein: Ein Shop-Chatbot kann Art. 50 auslösen; ein KI-gestütztes Bewerber-Screening zusätzlich Annex III.
Offizielle Quellen
Hochrisiko-Screening starten
Im Checker Modul „Hochrisiko-Screening“ wählen. Anwendungsbereich und EU-Markt in wenigen Schritten einordnen.
Prüfung startenAnnex III — FAQ
- Gilt Annex III für jedes KI-Tool im Marketing?
- In der Regel nein. Typischer Content-, Shop- oder Kampagneneinsatz fällt meist nicht unter Annex III. Relevant wird es bei HR-Entscheidungen, Scoring, Medizin, Biometrie oder kritischer Infrastruktur.
- Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?
- Für die meisten Annex-III-Systeme ab dem 2. August 2027. Art. 50 Transparenz beginnt früher (2. August 2026).
- Ersetzt dieser Überblick eine Konformitätsberatung?
- Nein. Orientierungshilfe zur Einordnung, keine Konformitätsberatung. Bei Hochrisiko-Einsatz solltest du Fachanwalt oder zertifizierte Compliance-Beratung einbeziehen.
Stichtage & Bußgelder (Überblick)
Phasenweise Anwendung der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Keine Rechtsberatung.
Verbote (Art. 5)
Verbotene KI-Praktiken. Frühe Anwendung
GPAI-Regeln
Pflichten für General-Purpose AI-Modelle
Art. 50 Transparenz
Kennzeichnung Deepfakes, Chatbots, KI-Texte (Betreiber)
Hochrisiko (Annex III)
Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung u. a.
Übergang Markierung
Maschinenlesbare Markierung. Bestandssysteme (Anbieter)
Bußgeld-Orientierung (max.)
- Verbotene Praktiken (Art. 5)35 Mio. EUR / 7 % Umsatz
- Hochrisiko / GPAI systemisch15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
- Transparenz (Art. 50)15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
- Falsche Angaben7,5 Mio. EUR / 1 % Umsatz
Stand: 2026-07-31 · Verordnung (EU) 2024/1689
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com