AI Act Checker

Annex III — Hochrisiko-KI-Systeme

Welche KI-Anwendungen gelten als hochriskant? Annex III der EU-KI-Verordnung listet acht Bereiche, von Biometrie bis Justiz.

Was regelt Annex III?

Annex III der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) definiert, in welchen Anwendungsbereichen ein KI-System als hochriskant eingestuft werden kann. Art. 6 verweist auf diese Liste. Dort beginnt ein deutlich strengeres Pflichtenpaket als bei Art. 50 (Transparenz/Kennzeichnung).

Für Marketing, Shop-Content oder Social-Media-Kennzeichnung gilt meist Art. 50, nicht Annex III. Hochrisiko betrifft eher HR-Screening, Kredit-Scoring, medizinische Diagnostik, biometrische Identifikation oder kritische Infrastruktur.

Die vollständigen Hochrisiko-Pflichten (u. a. Risikomanagement, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung) gelten für die meisten Annex-III-Fälle ab dem 2. Dezember 2027 (verschoben durch den Digital Omnibus, Beschluss vom 29.06.2026; ursprünglich 2. August 2026).

Die 8 Bereiche in Annex III

  • Keiner / unsicher. Typischer Marketing-, Shop- oder Content-Einsatz
  • Biometrie & Gesichtserkennung (Annex III Abs. 1). Identifikation, Kategorisierung, Emotionserkennung
  • Kritische Infrastruktur (Annex III Abs. 2). Energie, Wasser, Verkehr, digitale Infrastruktur
  • Bildung & Ausbildung (Annex III Abs. 3). Zugang, Bewertung, Prüfungsüberwachung
  • Beschäftigung / HR (Annex III Abs. 4). Recruiting, Bewertung, Beförderung, Kündigung
  • Essenzielle Dienstleistungen (Annex III Abs. 5). Kredit-Scoring, Versicherung, Sozialleistungen
  • Strafverfolgung (Annex III Abs. 6). Risikobewertung, Beweissicherung, Profiling
  • Migration & Asyl (Annex III Abs. 7). Visum, Aufenthalt, Grenzkontrolle
  • Justiz & demokratische Prozesse (Annex III Abs. 8). Rechtshilfe, Einfluss auf Wahlentscheidungen

Art. 6 — Einordnung als Hochrisiko

Ein KI-System ist hochriskant, wenn es in einem der Annex-III-Bereiche eingesetzt wird und die konkreten Bedingungen des Art. 6 erfüllt sind (z. B. Einfluss auf Personen oder sicherheitskritische Kontexte).

Konformitätsbewertung, menschliche Aufsicht und CE-Kennzeichnung sind zentrale Pflichten. Details hängen vom konkreten Einsatz ab.

Abgrenzung zu Art. 50 (Kennzeichnung)

Art. 50 verlangt sichtbare Transparenz bei veröffentlichten KI-Inhalten (Deepfakes, Chatbots, KI-Texte). Das ist oft relevant für Marketing und E-Commerce.

Annex III geht weiter: systemische Risiken für Grundrechte, Sicherheit oder wesentliche Dienstleistungen. Nicht um Label-Pflichten für einzelne Posts oder Bilder.

Beides kann parallel relevant sein: Ein Shop-Chatbot kann Art. 50 auslösen; ein KI-gestütztes Bewerber-Screening zusätzlich Annex III.

Artikel 50

Offizielle Quellen

Hochrisiko-Screening starten

Im Checker Modul „Hochrisiko-Screening“ wählen. Anwendungsbereich und EU-Markt in wenigen Schritten einordnen.

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Annex III — FAQ

Gilt Annex III für jedes KI-Tool im Marketing?
In der Regel nein. Typischer Content-, Shop- oder Kampagneneinsatz fällt meist nicht unter Annex III. Relevant wird es bei HR-Entscheidungen, Scoring, Medizin, Biometrie oder kritischer Infrastruktur.
Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?
Für die meisten Annex-III-Systeme ab dem 2. Dezember 2027 (Digital Omnibus verschiebt den ursprünglichen Termin 2. August 2026 um 16 Monate). Art. 50 Transparenz beginnt früher und unverändert am 2. August 2026.
Ersetzt dieser Überblick eine Konformitätsberatung?
Nein. Orientierungshilfe zur Einordnung, keine Konformitätsberatung. Bei Hochrisiko-Einsatz solltest du Fachanwalt oder zertifizierte Compliance-Beratung einbeziehen.

Stichtage & Bußgelder (Überblick)

Phasenweise Anwendung der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Keine Rechtsberatung.

  1. Verbote (Art. 5)

    Verbotene KI-Praktiken. Frühe Anwendung

  2. GPAI-Regeln

    Pflichten für General-Purpose AI-Modelle

  3. Art. 50 Transparenz

    Kennzeichnung Deepfakes, Chatbots, KI-Texte (Betreiber)

  4. Übergang Markierung

    Maschinenlesbare Markierung. Bestandssysteme (Anbieter)

  5. Hochrisiko (Annex III)

    Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung u. a. (Digital Omnibus, verschoben von 02.08.2026)

Bußgeld-Orientierung (max.)

  • Verbotene Praktiken (Art. 5)35 Mio. EUR / 7 % Umsatz
  • Hochrisiko / GPAI systemisch15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
  • Transparenz (Art. 50)15 Mio. EUR / 3 % Umsatz
  • Falsche Angaben7,5 Mio. EUR / 1 % Umsatz

Stand: 2026-08-15 · Verordnung (EU) 2024/1689

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com