Muss „Flyer mit Illustration / 3D-Render (offensichtlich künstlich)“ gekennzeichnet werden?
Print & Offline — Kein täuschend echter Eindruck.
Nicht nötig
Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Kein täuschend echter Eindruck.
So umsetzen
- •Keine Kennzeichnung nötig.
- •Hinweis im oder nah am Bild, als Bildunterschrift oder auf der Verpackung.
- •Etikett, Anhänger, Einleger oder Rückseite bei Merchandise-Motiven.
Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com
Verwandte Szenarien
- Flyer / Plakat mit KI-Foto (realistisch)Deepfake-Logik gilt auch offline.
- Katalog: KI-Lifestyle-SzenenRealistische Darstellung. Label im/nah am Bild.
- Verpackung: fotorealistisches KI-MotivPerson, Ort oder Event täuschend echt dargestellt.
- T-Shirt / Tasse: abstraktes oder stilisiertes MotivKein fotorealistischer Echtheitseindruck.