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Muss „Flyer mit Illustration / 3D-Render (offensichtlich künstlich)“ gekennzeichnet werden?

Print & Offline — Kein täuschend echter Eindruck.

Nicht nötig

Keine Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO erforderlich. Kein täuschend echter Eindruck.

So umsetzen

  • Keine Kennzeichnung nötig.
  • Hinweis im oder nah am Bild, als Bildunterschrift oder auf der Verpackung.
  • Etikett, Anhänger, Einleger oder Rückseite bei Merchandise-Motiven.
Im Checker prüfen

Orientierungshilfe auf Basis der EU KI-Verordnung (Art. 50). Keine Rechtsberatung. Bei Grenzfällen Fachanwalt konsultieren. Gültig ab 02.08.2026 · ai-act-checker.com

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